Laut einer Studie von Versicherungsmathematikern der Deutschen Aktuarvereinigung, wird die Anzahl der Berufsunfähigen in den nächsten Jahren zunehmen. Man geht davon aus, dass beinahe jeder zweite heute 20 Jährige mit 65 Jahren berufsunfähig sein wird.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt also zu den wichtigsten Versicherungen unserer Zeit.
Wann spricht man von Berufsunfähigkeit?
Laut gesetzlicher Rentenversicherung gilt: „Berufsunfähig sind Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von gesunden Versicherten mit gleichwertigen Kenntnissen auf weniger als 6 Stunden geschrumpft ist.“
Hierbei muss man unterscheiden zwischen Berufsunfähig und Erwerbsunfähig. Während ich bei Berufsunfähigkeit nur meine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausführen kann, ist es mir bei Erwerbsunfähigkeit nicht mehr möglich überhaupt einem Beruf nachzugehen.
Häufige Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind seelische Erkrankungen, wie Depressionen, organische Krankheiten, sowie Unfälle. Mehr zu diesem Thema finden sie hier.
Im Ernstfall entscheidet der Arzt, ob wirklich eine Berufsunfähigkeit vorliegt.
Die Diagnose „berufsunfähig“ muss nicht zur Horrordiagnose werden, wenn sie sich rechtzeitig versichert haben.
Grundsätzlich gilt, je früher sie sich für eine Versicherung entscheiden, desto günstiger werden die Kosten für sie ausfallen. Mit steigendem Alter, steigt auch das Risiko auf eine Erkankung. Eine bereits vorliegende Erkrankung wird den Antrag auf eine Versicherung erschweren und kann ihn sogar verhindern.
http://www.rententips.de/rententips/berufsunfaehigkeit/berufsunfaehigkeitsversicherung.php
Als Erwerbsminderungsrente erhält man meist 32% des zuletzt erzielten Bruttoeinkommens. Beachten sie unbedingt, dass dieser Betrag nur dann gilt, wenn sie keiner Arbeit mehr nachgehen können. Macht es ihr gesundheitlicher Zustand möglich, dass sie zwischen 3 und 6 Stunden einer Tätigkeit nachgehen können, haben sie nur noch mit der halben Rente zu rechnen. Sind sie in der Lage mehr mindestens 6 Stunden am Tag einer Erwerbstätigkeit nachzugehen erhalten sie keine Rente. Lediglich Versicherte, die vor dem 1. Januar 1961 geboren wurden haben noch den Anspruch auf eine geringe Berufsunfähigkeitsrente.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist als Zusatzversicherung meist günstiger, als wenn sie eine separate Versicherung abschließen. Achten sie unbedingt darauf, dass sie bis zum Ende ihrer Erwerbstätigkeit versichert sind. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht mit einer Unfallversicherung zu verwechseln. Letztere leistet lediglich im Falle eines Unfalls eine einmalige Zahlung.